Kieferorthopädie in 1210 Wien
Kieferorthopädie / Zahnspangen
Durch die Kieferorthopädie können wir auf unterschiedlichste Art und Weise Zahn- und Kieferfehlstellungen korrigieren – bei Kindern, Jugendlichen und selbstverständlich auch bei Erwachsenen.
Die Zahnpraxis Donaufeld entwickelt sich stets weiter und so auch im Fachgebiet der Kieferorthopädie. Mit der unsichtbaren Zahnspange von Invisalign ® bieten wir eine innovative Behandlungsmethode an, mit der Erwachsene als auch Kinder behandelt werden können.
Neben der unsichtbaren Zahnspange behandeln wir Zahnfehlstellungen auch mit klassischen Zahnschienen oder mit Brackets.
Unsichtbare Zahnspange
Die unsichtbare Zahnspange besteht aus herausnehmbaren, transparenten Alignern. Alle 1-2 Wochen wechseln Sie zum nächsten Aligner-Paar, sodass sich Ihre Zähne nach und nach zur vorgesehenen Endposition bewegen. Wie lange die Behandlung mit der unsichtbaren Zahnspange dauern wird, ermitteln wir ausgehend von den bei Ihnen vorliegenden spezifischen Anforderungen.
Mit moderner 3D-Computertechnologie wird ein kompletter digitaler Behandlungsplan für Sie erstellt, von der Ausgangsposition der Zähne bis zur gewünschten Endposition. Anschließend wird eine Reihe von transparenten Zahnspangen angefertigt – ganz individuell für Ihre Zähne. Die Bewegungen werden damit Schritt für Schritt eingeleitet.
Anders als bei festen Metallspangen können Sie während der Behandlung alles essen und trinken, was Sie möchten. Dafür sowie für die Zahnreinigung nehmen Sie die Aligner einfach kurz heraus. Ihre Mundhygiene kommt somit nicht zu kurz, und Sie behalten Ihren frischen Atem.
Wie läuft eine Behandlung mit der unsichtbaren Zahnspange ab?
1

Es werden Fotos, Röntgenaufnahmen und ein Abdruck von Ihren Zähnen gemacht.
2

Sie erhalten eine Reihe
von individuell auf Sie zugeschnittenen Alignern,
die Sie täglich tragen und zu Hause auswechseln können – durchschnittlich jeweils nach 1 bis 2 Wochen.
3

Alle 6 bis 8 Wochen wird bei einem Praxistermin der Fortschritt kontrolliert, und Sie erhalten neue Aligner.

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Es werden Fotos, Röntgenaufnahmen und ein Abdruck von Ihren Zähnen gemacht.
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Sie erhalten eine Reihe
von individuell auf Sie zugeschnittenen Alignern,
die Sie täglich tragen und zu Hause auswechseln können – durchschnittlich jeweils nach 1 bis 2 Wochen.
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Alle 6 bis 8 Wochen wird bei einem Praxistermin der Fortschritt kontrolliert, und Sie erhalten neue Aligner.
Innenliegende Zahnspange
Brackets (Keramik & Metall)
Abnehmbare Zahnspange
Erwachsenenkieferorthopädie
Kinderkieferorthopädie
Gratis Zahnspange
Seit 1.7.2015 gibt es in Österreich die „Gratiszahnspange“ (Krankenkassenspange) für Kinder und Jugendliche, mit schwerwiegenden Zahnfehlstellungen, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Diese Zahnfehlstellungen werden nach einer IOTN 1-5 Skala beurteilt und Schweregrad IOTN 4+5 haben Anspruch auf diese “Gratiszahnspange”.
Die Zahnpraxis-Donaufeld bietet eine Wahlarztregelung für die Gratiszahnspange / Krankenkassenspange an. Als qualifizierte Praxis verfügen wir somit über die von der Zahnärztekammer und Gebietskrankenkasse überprüften Ausbildung. Wahlzahnarzt nach § 153a ASVG. Aufgrund dieser Qualifikation als kieferorthopädische Wahlarztpraxis, leistet die Kasse einen Kostenersatz in Höhe von 80% -100% des Vertragstarifes für festsitzende Krankenkassenspangen. Patienten im Alter von 12 – 18 Jahren, die eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung mit einem Schwierigkeitsgrad von IOTN 4 oder 5 (schwere Zahnfehlstellung) aufweisen, bekommen somit 80 % des vertraglich festgelegten Tarifes (100% bei der BVA) von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet. Dieser erhöhte Kostenzuschuss liegt derzeit zwischen € 3.700,- und 4.550,- .
Liegt eine Zahnfehlstellung nach IOTN Grad 1-3 vor, fällt Ihr Kind leider nicht mehr in die “Gratiszahnspange” hinein, es können aber weiterhin die schon bestehenden Zuschüsse (abhängig von der Krankenkasse ca. 300-1000,- pro Jahr) beantragt werden. Die entsprechende Einstufung erfolgt im Zuge der Erstberatung.
Honorare für kieferorthopädische Behandlungen gemäß § 153a ASVG
Die festsitzende, kieferorthopädische Hauptbehandlung kostet im Rahmen der Gratiszahnspange in unserer Ordination €4700-5200 je nach Dauer und Schwierigkeitsgrad der Behandlung (davon bekommen sie derzeit zw. 3640,- und 4.550,- rückerstattet). IOTN-Feststellung: 60€ (Davon Rückvergütung durch die Krankenkasse: 50€)
Vor Behandlungsbeginn muss ein Antrag bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht werden. Bei positiver Prüfung werden 80 % -100% des Vertragstarifs erstattet. Das bedeutet, dass die bei den Gebietskrankenkassen bislang übliche Rückerstattung von ca. € 1.000,- auf ca. € 3.700,- angehoben wird (bei der BVA auf ca. € 4500,-).
Wurde vor Behandlungsbeginn kein Ansuchen bei der Krankenkasse eingereicht oder wurde das Ansuchen abgelehnt, besteht die Möglichkeit, den Zuschuss auch im Nachhinein (nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung) zu beantragen.
Private Zusatzleistungen wie zum Beispiel ästhetische (weiße Keramik-Brackets) oder innen liegende Brackets sind weder bei Vertragskieferorthopäden noch bei Wahlkieferorthopäden erlaubt. Die Kasse finanziert im Rahmen der “Gratiszahnspange” nur festsitzende Zahnspangen mit Metall-Brackets. Die Verwendung ästhetisch unauffälligerer Apparaturen führt zum Verlust des Anspruchs auf eine „Krankenkassen-Zahnspange“. Wenn man in den Genuss der „Krankenkassen-Zahnspange“ kommen will, sind Metall-Brackets obligatorisch.
Möchten Sie für Ihr Kind trotzdem eine Therapie mit ästhetischen Zahnspangen (weiße Brackets, Invisalign-Schienentherapie, Lingualtechnik) wird diese als eine reine Privatleistung abgerechnet. (Die üblichen Zuschüsse zw. 300-1000,- pro Jahr können trotzdem versucht beantragt zu werden)
Kieferorthopädische interzeptive Behandlung (Frühbehandlung) -> Abnehmbare Therapie (herausnehmbare Zahnspange)
Eine abnehmbare kieferorthopädische (interzeptive) Behandlung vor dem 10. Lebensjahr bei schweren Fehlstellungen (IOTN 4 und IOTN 5) wird sowohl bei Vertragskieferorthopäden als auch bei Wahlkieferorthopäden für die Behandlungszeit von einem Jahr auf Krankenkassenkosten gewährt. Fällt Ihr Kind in eine Behandlungsnotwendigkeit hinein und wird der Antrag von den GKK positiv Bestätigt fallen für sie in der Zahnpraxis-Donaufeld keine Kosten für eine herausnehmbare Behandlung an, da diese komplett mit den Krankenkassen abgerechnet wird.
Haben Sie Fragen zu den Behandlungsmöglichkeiten für die Korrektur einer Zahnfehlstellung? Interessieren Sie sich für die Kosten einer Zahnspange und den Preis einer Zahnkorrektur? Wir beraten Sie gerne individuell auf ihre Zahnsituation und Wünsche ausgerichtet. Kontaktieren Sie uns gerne für einen kostenlosen Beratungstermin! office@www.zahnpraxis-donaufeld.at